Einreichungsbedingungen

«Unfertig – im Werden.
Die Kraft des Unvollendeten.»

Ausschreibung Kunsthilfe Salzburg 2026

1. Allgemeines und Geltung
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Einreichung an der Ausschreibung "Unfertig – im Werden. Die Kraft des Unvollendeten." der Kunsthilfe Salzburg (im Folgenden "Kunsthilfe") für ein Kunstprojekt (im Folgenden "Ausschreibung"). Mit der Einreichung eines Kunstprojektes erklärt sich die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2. Einreichungsberechtigung
Die Ausschreibung steht Künstlerinnen und Künstlern, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, unabhängig von ihrer Nationalität, offen. Einreichen können Einzelkünstler oder Gruppen.

3. Ortsgebundenheit
Die Umsetzung des Kunstprojektes soll ausschließlich im Bundesland Salzburg, Österreich, erfolgen. Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe erklärt sich damit einverstanden, dass alle Arbeiten und Aktivitäten, die im Rahmen der Ausschreibung durchgeführt werden, im Bundesland Salzburg stattfinden und, dass die Einreichungsbedingungen und Anforderungen der örtlichen Behörden eingehalten werden.

4. Einreichung
Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe muss ihr Kunstprojekt bis spätestens 5. August 2026 einreichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital. 

Die Einreichung muss das vollständig ausgefüllt und unterfertigte Einreichungsformular für die Ausschreibung "Circle of life – How can we get into the circle of life again?" samt ausführlicher Beschreibung des Kunstprojektes, eine Liste der benötigten Materialien, ein Budgetplan und ein Zeitplan für die Durchführung des Projekts, Künstlerischer Lebenslauf mit Foto der Künstlerin/des Künstlers/der Künstlergruppe, sowie die Beschreibung eines bereits umgesetzten Kunstprojektes mit Fotos und die Einwilligung zur Einreichungsbedingung und Datenschutzvereinbarung enthalten. 

Die Einreichung wird nur bei Vorliegen sämtlicher Unterlagen berücksichtigt und erfolgt ausschließlich digital unter www.kunsthilfe.at/ausschreibung-2026.

5. Urheberrecht
Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe muss bestätigen, dass sie die Urheberrechte an dem Kunstprojekt besitzen und, dass das Projekt original ist und keine Rechte Dritter verletzt. Diesbezüglich verpflichtet sich die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe, die Kunsthilfe schad- und klaglos zu halten. 

6. Verwendung der eingereichten Kunstprojekte
Die eingereichten Kunstprojekte werden ausschließlich für den Zweck der Ausschreibung verwendet und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht an Dritte weitergegeben.

7. Auswahlverfahren
Eine Jury, bestehend aus erfahrenen Kunstexperten und Vertretern der Kunsthilfe, wird die eingereichten Kunstprojekte bewerten und die Künstlerin/den Künstler/die Künstlergruppe auswählen, die Benachrichtigung erfolgt durch die Kunsthilfe.

8. Umsetzung
Die ausgewählte Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe erhält die Möglichkeit, das eingereichte Kunstprojekt im Bundesland Salzburg umzusetzen. Es erfolgt keine weitere finanzielle Vergütung.

Im Rahmen dieser Ausschreibung gibt es keine finanzielle Obergrenze der Kunstprojekte – die Ausschreibung richtet sich an inspirierende Kunstprojekte jeder Größenordnung. Die Kunsthilfe Salzburg schließt dazu mit der Künstlerin, dem Künstler oder der KünstlerInnen-gruppe eine Fördervereinbarung ab. Mit gemeinsamer Kraft soll das inspirierendste Kunstprojekt entsprechend dem eingereichten Finanzplan realisiert werden. 

9. Durchführung des Kunstprojekts
Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe ist verpflichtet, das Projekt gemäß den Vorgaben der Kunsthilfe durchzuführen. Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe ist für die Planung, Gestaltung und Umsetzung des Kunstprojekts verantwortlich und wird hierbei mit der Kunsthilfe zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Projekt der Ausschreibung entspricht. Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe verpflichtet sich, die Kunsthilfe von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Verlusten freizuhalten, die aus der Einreichung bzw. Durchführung des Kunstprojektes resultieren können.

10. Datenschutz
Die Kunsthilfe ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Die Kunsthilfe verarbeitet zum Zweck der Ausschreibung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO findet der/die Teilnehmer/in auf der Homepage unter www.kunsthilfe.at/ausschreibung-2026/datenschutzvereinbarung.

11. Schlussbestimmungen
Die Einreichung zur Ausschreibung unterliegt den oben genannten Bedingungen. Die Künstlerin/der Künstler/die Künstlergruppe ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten. Die Kunsthilfe behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit zu ändern. Jegliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung entstehen, unterliegen der Gerichtsbarkeit des Landeshauptstadt Salzburg. Es gilt österreichisches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.

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